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 Elektronische Signaturen

Elektronische Signaturen bieten für Transaktionen im Internet überzeugende Vorteile. Behörden, Kreditinstitute, Unternehmen aber auch Bürger können mit der elektronischen Signatur ihren Geschäftsverkehr nicht nur sicherer gestalten, sondern auch deutlich vereinfachen. Zeitaufwändige Behördengänge werden beispielsweise dadurch bald der Vergangenheit angehören.

Aktivitäten des Staates und der Banken

Das im April 2003 zwischen Vertretern von Staat und Wirtschaft geschaffene Signaturbündnis hat sich das Ziel gesetzt, sowohl die Ausgabe von interoperablen Signaturkarten als auch die Verbreitung von signaturfähigen Anwendungen zu fördern. Es bietet dabei die Chance, übergreifende Lösungen zu erarbeiten, sofern sich alle interessierten Firmen und Verwaltungen in einem koordinierten Prozess an der Lösungsfindung beteiligen.

Anzahl der Signaturanwendungen steigt

Bereits heute werden bei einigen Anwendungen elektronische Signaturen eingesetzt. In den kommenden Monaten und Jahren wird sich diese Anzahl deutlich erhöhen. Im Rahmen der Initiative "BundOnline2005" wurden erste Modellprojekte umgesetzt (ELSTER, e-Vergabe, etc.); bis 2005 sollen nahezu 400 Dienstleistungen des Bundes online verfügbar sein. Neben den Aktivitäten des Staates bzw. seiner Ämter sind auch die Banken verstärkt mit der Umsetzung von Bankdienstleistungen unter Einsatz von elektronischen Signaturen befasst. So ermöglicht die Deutsche Bank 24 bereits heute Internetbanking unter Einsatz der WebSign 24-Karte, die HypoVereinsbank hat darüber hinaus die Herausgabe von Signaturkarten im Rahmen eines produktiven Pilotbetriebs angekündigt.

Die elektronische Signatur für Ihren Geschäftsprozess

Wenn Sie Ihren Geschäftsprozess zukünftig auch online bereitstellen wollen oder eine neue elektronische Dienstleistung aufbauen, benötigen Sie in der Regel ein Verfahren für die Identifikation der Kunden oder zur expliziten Freigabe von Transaktionen. Nicht für jede Anwendung empfiehlt sich allerdings die Verwendung der elektronischen Signatur. Sofern bei Ihren Geschäftsprozessen keine Schriftform-Erfordernis besteht, ist oftmals eine kostengünstigere Alternative vorzuziehen. Prüfen Sie vorab, welche Verfahren für Ihre Anwendungen in Frage kommen und wie Sie kostengünstig Ihre Dienstleistung Ihren Kunden elektronisch bereitstellen können.

Die elektronische Signatur für Ihr Fachverfahren

Wenn Sie als Mitarbeiter einer Behörde Ihr Fachverfahren als elektronische Dienstleistung bereitstellen wollen, sollten Sie ein adäquates Sicherheitsniveau umsetzen, welches der Kunde vom konventionellen Verfahren gewohnt ist. Dabei sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Eine Übersicht der für die E-Government-Prozesse geeigneten technischen Mechanismen kann dem Modul "Authentisierung im E-Government" des E-Government-Handbuchs entnommen werden.



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